EEG verabschiedet - AGQS erweitert Akkreditierung
Am Freitag, den 08.07.2011 fand im Bundesrat die abschließende Beratung über die Novellierung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Kurzfassung Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)) statt.
Die Parlamentarier verabschiedeten den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Novellierung des EEG-Gesetzes energieintensive Unternehmen, indem Sie Ihnen Teile der EEG-Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien erlässt.
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen die Reduzierung der EEG-Umlage bisher nach dem sog. BAFA-Verfahren durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen auf ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN 16001 umzusteigen. Laut dem „Untermerkblatt_ii_a_1“ für besondere Ausgleichsregelungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Außenwirtschaft vom 06.05.2011 sind ab dem Jahr 2012 Zertifizierungen zur Rückerstattung der EEG-Umlage nur noch nach DIN EN 16001 bzw. EMAS zulässig.
Um Ihnen die entsprechenden Leistungen bieten zu können, planen wir bis zum Frühjahr 2012 die Akkreditierung der AGQS für die Zertifizierung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN 16001.

