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August Blecher KG, Remscheid,
erfolgreich nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert.
Am 28.November 2011 war es endlich soweit. Dem Remscheider Traditionsunternehmen August Blecher KG wurde nach erfolgreich bestandenem Audit erstmalig das AGQS-Zertifikat für ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 überreicht. Der Auditor bestätigte im Zertifizierungsaudit dem Unternehmen ein effizientes Qualitätsmanagementsystem, das in einem umfangreichen Projekt sehr praxisgerecht entwickelt wurde.
Die August Blecher KG befasst sich als traditioneller Werkzeughersteller seit 1859 sehr erfolgreich mit der Herstellung, dem Vertrieb und Service von Kreissägeblättern und Kreismessern auf dem weltweiten Markt.
Die AGQS wünscht dem Unternehmen weiterhin viel Erfolg und freut sich auf eine langjährige und efolgreiche Zusammenarbeit.
Neues Seminarprogramm 2011/2012
Brandaktuelles Thema: Energiemanagement nach DIN EN 16001/ISO 50001
Die AGQS Qualitäts- und Umweltmanagement GmbH in Remscheid bietet neben der Zertifizierung von Managementsystemen seit einigen Jahren Seminare zu den unterschiedlichsten Themen rund um Managementsysteme, Auditierung und Effizienzsteigerung an. Das neue, vollständig überarbeitete Seminarprogramm für 2011/2012 greift auch hoch aktuelle Themen auf, wie zum Beispiel die Auswirkungen des novelliertes EEG. Rechnet sich eine Energiemanagement-Zertifizierung? Wenn ja, wann und für wen und unter welchen Bedingungen? Können auch KMU profitieren? All diese Fragen und mehr beantwortet das neue Seminar “DIN EN 16001 - Energiemanagement”.
Das gesamte Aus- und Weiterbildungsprogramm finden Sie hier: Seminarprogramm 2011/2012
Wir freuen uns, Sie in Remscheid begrüßen zu dürfen.
25. Juli 2011AGQS beantragt Akkreditierung für BS OHSAS 18001
Unfallursache Nummer 1 sind heutzutage Verhaltens- und Organisationsmängel. Diese sind am besten mit einem Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem zu bekämpfen. Betriebe, die ein AMS vorweisen können, werden von den Aufsichtsbehörden seltener und oberflächlicher kontrolliert. Das ist vorteilhaft für beide Seiten. Mittelfristig reduziert sich die Unfallhäufigkeit sehr, was wiederum zu weniger Ausfallzeiten, Störfällen und Störungen im Betriebsablauf führt. Engagement und Loyalität der Beschäftigten, sowie die Attraktivität des Unternehmens für potenzielle neue Mitarbeiter und andere interessierte Kreise steigen. Das Unternehmen kann besser an den demographischen Wandel angepasst werden. Die oberste Leitung wird in ihrer Rechtssicherheit gestärkt.
Der Arbeitgeber hat nach § 3 Arbeitsschutzgesetz unter anderem „für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen”. Verletzt er seine Pflichten vorsätzlich, so entfallen die im Sozialgesetzbuch VII genannten und oben aufgeführten Haftungsbeschränkungen. Bei grob fahrlässigem Handeln haftet der Arbeitgeber gegenüber den Sozialversicherungsträgern für die entstandenen Aufwendungen. Näheres regelt § 110 SGB VII.
Gerade weil es unzählige Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt, ist es sinnvoll, deren Einhaltung “zu managen”, die Vorgehensweisen in ein Managementsystem einzubinden. Zur Zertifizierung eines solchen Managementsystems dient unter anderem der international anerkannte Standard BS OHSAS 18001, der sich strukturell an die DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 für Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme anlehnt und somit optimal für ein IMS (integriertes Managementsystem) geeignet ist.
Die AGQS wird ihren Kunden zukünftig die Zertifizierung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystemen nach BS OHSAS 18001 anbieten können. Die Akkreditierung durch die DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH wird für das Frühjahr 2012 angestrebt.
EEG verabschiedet - AGQS erweitert Akkreditierung
Am Freitag, den 08.07.2011 fand im Bundesrat die abschließende Beratung über die Novellierung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Kurzfassung Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)) statt.
Die Parlamentarier verabschiedeten den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Novellierung des EEG-Gesetzes energieintensive Unternehmen, indem Sie Ihnen Teile der EEG-Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien erlässt.
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen die Reduzierung der EEG-Umlage bisher nach dem sog. BAFA-Verfahren durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen auf ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN 16001 umzusteigen. Laut dem „Untermerkblatt_ii_a_1“ für besondere Ausgleichsregelungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Außenwirtschaft vom 06.05.2011 sind ab dem Jahr 2012 Zertifizierungen zur Rückerstattung der EEG-Umlage nur noch nach DIN EN 16001 bzw. EMAS zulässig.
Um Ihnen die entsprechenden Leistungen bieten zu können, planen wir bis zum Frühjahr 2012 die Akkreditierung der AGQS für die Zertifizierung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN 16001.

