AGQS beantragt Akkreditierung für BS OHSAS 18001
Unfallursache Nummer 1 sind heutzutage Verhaltens- und Organisationsmängel. Diese sind am besten mit einem Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem zu bekämpfen. Betriebe, die ein AMS vorweisen können, werden von den Aufsichtsbehörden seltener und oberflächlicher kontrolliert. Das ist vorteilhaft für beide Seiten. Mittelfristig reduziert sich die Unfallhäufigkeit sehr, was wiederum zu weniger Ausfallzeiten, Störfällen und Störungen im Betriebsablauf führt. Engagement und Loyalität der Beschäftigten, sowie die Attraktivität des Unternehmens für potenzielle neue Mitarbeiter und andere interessierte Kreise steigen. Das Unternehmen kann besser an den demographischen Wandel angepasst werden. Die oberste Leitung wird in ihrer Rechtssicherheit gestärkt.
Der Arbeitgeber hat nach § 3 Arbeitsschutzgesetz unter anderem „für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen”. Verletzt er seine Pflichten vorsätzlich, so entfallen die im Sozialgesetzbuch VII genannten und oben aufgeführten Haftungsbeschränkungen. Bei grob fahrlässigem Handeln haftet der Arbeitgeber gegenüber den Sozialversicherungsträgern für die entstandenen Aufwendungen. Näheres regelt § 110 SGB VII.
Gerade weil es unzählige Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt, ist es sinnvoll, deren Einhaltung “zu managen”, die Vorgehensweisen in ein Managementsystem einzubinden. Zur Zertifizierung eines solchen Managementsystems dient unter anderem der international anerkannte Standard BS OHSAS 18001, der sich strukturell an die DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 für Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme anlehnt und somit optimal für ein IMS (integriertes Managementsystem) geeignet ist.
Die AGQS wird ihren Kunden zukünftig die Zertifizierung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystemen nach BS OHSAS 18001 anbieten können. Die Akkreditierung durch die DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH wird für das Frühjahr 2012 angestrebt.

